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Nur weil man etwas gekauft hat, darf man noch längst nicht alles damit tun. Das gilt jedenfalls für urheberrechtlich geschützte Werke, wie Musik-CDs, Film-DVDs, Hörbücher, aber auch Kauf-MP3 und Software. Denn der Urheber hat immer ein Wörtchen mitzureden. Wie weit das geht erklären, folgende Texte.

DOWNLOADS IN DER GRAUZONE

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Zu schön um wahr zu sein

Neben den kostenpflichtigen Downloadplattformen der Musik- und Entertainmentindustrie, wo ein Stück manchmal mehr als einen Euro kostet, gibt es eine Art „Grauzone“: Angebote, die zwar kostenpflichtig sind, aber in Umfang und Preis den regulären kommerziellen Wettbewerbern weit überlegen scheinen. Doch geht hier wirklich alles mit (urheber)rechten Dingen zu? » mehr

TAUSCHBÖRSEN

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Gefahr oder Chance

Tauschbörsen sind der Untergang der Unterhaltungsindustrie und damit der Kultur, sagen die einen. Tauschbörsen befreien die Künstler davon, durch Zwischenhändler – Musik- und Filmindustrie, Verlage – ausgebeutet zu werden. Dadurch ermöglichen sie nie gekannte Kreativität, sagen die anderen. Wahrscheinlich liegt, wie so oft, die Wahrheit irgendwo dazwischen. Nirgendwo sonst jedenfalls kristallisiert sich der Streit ums Urheberrecht so deutlich wie an der Frage, ob Tauschbörsen verboten oder erlaubt sein sollten. » mehr