
Musik senden im Radio, Artikel kopieren im Copyshop, Bücher ausleihen in der Bibliothek – Urheber haben das Recht, an jeder wirtschaftlichen Nutzung ihrer Werke finanziell beteiligt zu werden. Das geschieht oft in Form von Pauschalvergütungen, die von Verwertungsgesellschaften eingesammelt und weitergegeben werden. » mehr

Wenn es um Online-Aktionshäuser geht, denkt jeder sofort nur an eines: Ebay. Der „Online-Marktplatz“ ist mit weitem Abstand der Marktführer, international und national. Allein in Deutschland gibt es ungefähr sechzehn Millionen registrierte Nutzerinnen und Nutzer. Welche urheberrechtlichen Probleme bei Ebay auf sie zukommen können, erklärt iRights.info. » mehr

Private Vervielfältigungen sind zwar zulässig, aber nicht kostenlos. Es wird für jede Privatkopie bezahlt, und zwar über die sogenannte Geräte- und Leermedienabga- be. Auf jeden CD- und DVD-Brenner, Scanner und Kassettenrekorder, jede leere Videokassette und jeden CD- und DVD-Rohling werden in Deutschland pauschale Abgaben erhoben, die im Kaufpreis enthalten sind. Sie werden an die Verwertungs- gesellschaften zur Verteilung an die Urheber und Rechteinhaber weitergeleitet. » mehr